Abiturbedingungen

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Abiturbedingungen | Abendgymnasium Hannover

Sie wollen wissen, wie am Abendgymnasium Hannover die Abiturnote berechnet wird?
Die Abiturnote ergibt sich aus

  • Block I: der Summe bestimmter Schulhalbjahresnoten mehrerer Fächer, die Sie in den Jahrgängen 12 und 13 belegt haben,
  • Block II: den Ergebnissen der Abiturprüfungen in fünf Prüfungsfächern.

Bei der Berechnung müssen die nachfolgenden Regeln beachtet werden. Aber keine Angst: Sie müssen Ihre Note nicht selbst berechnen, um die Abiturprüfung zu bestehen! Das erledigen wir für Sie. Und auf der Grundlage Ihrer Noten finden wir immer das beste für Sie mögliche Ergebnis!

Block I

Aus den Jahrgängen 12 und 13 des Abendgymnasiums müssen Sie in Block I mindestens 22 Schulhalbjahresnoten einzubringen.

Darunter müssen sich die Schulhalbjahresnoten in den fünf Prüfungsfächern befinden sowie die Ergebnisse der nachfolgend in der Tabelle angegebenen Fächer (die Tabelle bezieht sich auf die Wahlmöglichkeiten am Abendgymnasium Hannover, die Angaben der Verordnung finden sie hier ):

einzubringende Fächer Anzahl der
Schulhalbjahres-
noten
 
Deutsch

4

alle fünf
Prüfungsfach-
ergebnisse:
P 1
P 2
P 3
P 4
P 5

Pflichtfremdsprache (EN/LA/FR)

4

Geschichte oder Politik-Wirtschaft

als Prüfungsfach 4,
ansonsten 2

Mathematik

4

Naturwissenschaft (bei uns Biologie)

2

 

Die in der Tabelle angegebenen Fächer werden entweder als Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau oder als Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau eingebracht. Eine doppelte Einbringung erfolgt also nicht.

Nach Entscheidung des Prüflings können weitere Schulhalbjahresnoten eingebracht werden; insgesamt dürfen nicht mehr als 24 Schulhalbjahresnoten eingebracht werden.

Die Schulhalbjahresnoten in Block I sind wie folgt einzubringen: 14, 15 oder 16 Schulhalbjahresnoten , darunter die 12 Schulhalbjahresnoten im dritten bis fünften Prüfungsfach, in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresnoten im ersten und im zweiten Prüfungsfach in zweifacher Wertung.

Achtung: maximale Anzahl von “Unterergebnissen”:

Im Block I dürfen nicht mehr als 4 Schulhalbjahresnoten mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung eingebracht werden („Unterergebnisse“). Davon dürfen nicht mehr als 3 Unterergebnisse das erste, das zweite und das dritte Prüfungsfach betreffen.

Im Block I müssen mindestens 200 Punkte nach der folgenden Berechnung erreicht werden:

  • Ergebnis Block I = 40 x P ÷ S
  • P = Punktsumme durch Addition der 22, 23 oder 24 Schulhalbjahresnoten unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 14, 15 oder 16 Schulhalbjahresnoten
  • S = Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresnoten, zweifach gewichtete Schulhalbjahresnoten zählen hierbei zweifach.
Block II

Die Ergebnisse der Abiturprüfungen in 5 Prüfungsfächern werden in vierfacher Wertung eingebracht.

Dabei müssen in mindestens 3 Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte
in vierfacher Wertung erreicht werden (also maximal 2 Ergebnisse mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung).

Insgesamt müssen im Block II mindestens 100 Punkte nach folgender Berechnung erreicht worden sein:

E II = 4 x (P 1 + P 2 + P 3 + P 4 + P 5)

  • E II = Ergebnis Block II
  • P 1 bis P 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern
Gesamtqualifikation

Für die Gesamtqualifikation werden die Ergebnisse von Block I und Block II addiert. Die Abiturnote („Durchschnittsnote“) wird aus der berechneten Punktsumme anhand dieser Tabelle ermittelt:

Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote

Quelle

Die vollständigen Regelungen der Verordnung (AVO-GOBAK) und ergänzenden Bestimmungen (EB-AVO-GOBAK) finden Sie hier: