Fachhochschulreife | Abendgymnasium
Wer die Qualifikationsphase des Abendgymnasiums ohne bestandene Abiturprüfung verlässt und die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllt, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife und erhält hierüber eine Bescheinigung.
Im Abendgymnasium müssen in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren (12.1/12.2 oder 12.2./13.1 oder 13.1/13.2) im ersten und zweiten Prüfungsfach in insgesamt drei Schulhalbjahresergebnissen, darunter den Ergebnissen des zweiten der zu berücksichtigenden Schulhalbjahre, insgesamt mindestens 45 Punkte in dreifacher Wertung erreicht worden sein. Unter diesen drei einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen darf maximal ein Ergebnis mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung sein („Unterergebnis“).
Weiterhin müssen ein Schulhalbjahresergebnis des dritten Prüfungsfachs sowie vier weitere Schulhalbjahresergebnissen in mindestens drei vierstündigen und höchstens zwei zweistündigen Fächern eingebracht werden. Insgesamt müssen in diesen fünf Ergebnissen mindestens 50 Punkte in zweifacher Wertung erreicht werden, wobei nur zwei Unterergebnisse erlaubt sind.
Es gelten folgende Einbringungsverpflichtungen:
Fach | Anzahl einzubringender Schulhalbjahresergebnisse |
Deutsch | 2 |
EN, FR oder LA | 2 |
Mathematik | 2 |
GE oder PW oder BI | 2 |
Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus anhand folgender Tabelle eine Durchschnittsnote ermittelt: Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote
Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden; es können jedoch nicht Ergebnisse des gleichen Schulhalbjahres der Qualifikationsphase aus dem ersten Durchgang und dem zweiten Durchgang zusammen eingebracht werden.