Aufnahmevoraussetzung | Kolleg
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um aufgenommen zu werden:
- Mindestalter: 19 Jahre (Sie müssen zumindest im ersten Schulhalbjahr im Anschluss an die Aufnahme 19. Jahre alt werden.)
- abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Erwerbstätigkeit
- alternativ angerechnet werden können auch:
- Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung,
- selbstständige Beschäftigung,
- Wehrdienst, Freiwilligendienst, Entwicklungsdienst
- das Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einer zu versorgenden Person.
- Eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann nach Entscheidung der Schule auf die Zeit der Berufstätigkeit nachzuweisende angerechnet werden.
Aufnahmebedingungen für die einzelnen Klassen- bzw. Jahrgangsstufen:
- Aufnahme in den Vorkurs: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Aufnahme in die Einführungsphase: Sekundarabschluss I – Realschule oder erfolgreich absolvierter Vorkurs
- Aufnahme in die Qualifikationsphase: bereits erfolgte Versetzung in die Qualifikationsphase (oder Fachhochschulreife) und Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache, die mindestens dem Anforderungsniveau eines vierjährigen aufsteigenden Unterrichts in der Sekundarstufe I entsprechen, mindestens mit einer ausreichenden Abschlussnote
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.