Fachhochschulreife | Kolleg
Im Kolleg müssen in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren (12.1/12.2 oder 12.2./13.1 oder 13.1/13.2) in den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und im zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.
Unter den einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen dürfen maximal vier Schulhalbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung sein („Unterergebnisse“). Davon dürfen nicht mehr als zwei Unterergebnisse das erste und zweite Prüfungsfach betreffen.
Es gelten folgende Einbringungsverpflichtungen:
Fach | Anzahl einzubringender Schulhalbjahresergebnisse |
Deutsch | 2 |
EN, FR oder LA | 2 |
GE, PW oder EK | 2 |
Mathematik | 2 |
BI, CH oder PH | 2 |
Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus anhand folgender Tabelle eine Durchschnittsnote ermittelt: Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote
Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden; es können jedoch nicht Ergebnisse des gleichen Schulhalbjahres der Qualifikationsphase aus dem ersten Durchgang und dem zweiten Durchgang zusammen eingebracht werden.