Abiturbedingungen | Kolleg
Sie wollen wissen, wie am Hannover Kolleg die Abiturnote berechnet wird?
Die Abiturnote ergibt sich aus
- Block I: der Summe bestimmter Schulhalbjahresnoten mehrerer Fächer, die Sie in den Jahrgängen 12 und 13 belegt haben,
- Block II: den Ergebnissen der Abiturprüfungen in fünf Prüfungsfächern.
Bei der Berechnung müssen die nachfolgenden Regeln beachtet werden. Aber keine Angst: Sie müssen Ihre Note nicht selbst berechnen, um die Abiturprüfung zu bestehen! Das erledigen wir für Sie. Und auf der Grundlage Ihrer Noten finden wir immer das beste für Sie mögliche Ergebnis!
Block I
Aus den Jahrgängen 12 und 13 müssen Sie in Block I zwischen 28 und 32 Schulhalbjahresnoten einbringen. Wie viele Noten Sie einbringen, hängt davon ab, ob sich dies positiv auf Ihre Abiturnote auswirkt: Schlechtere Noten lassen Sie natürlich weg, sofern das möglich ist.
Die Tabelle zeigt, welche Schulhalbjahresnoten verpflichtend eingebracht werden müssen (die Fächerangaben beziehen sich auf die Wahlmöglichkeiten am Hannover-Kolleg, die zugrundeliegende Verordnung finden sie hier):
einzubringende Fächer | Anzahl der Schulhalbjahres- noten |
|
• Deutsch | 4 |
alle fünf |
• Pflichtfremdsprache (Englisch oder Latein oder Französisch) | 4 | |
• sprachlicher Schwerpunkt: weitere Fremdsprache | 4 | |
• Musik oder Kunst, wenn als Prüfungsfach gewählt | 4 | |
• Musik (wenn nicht bereits Prüfungsfach) oder Darstellendes Spiel | 2 | |
• Geschichte oder Erdkunde oder Politik-Wirtschaft | 4 | |
• Philosophie | 2 | |
• Mathematik | 4 | |
• Biologie oder Chemie oder Physik | 4 | |
• im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt: weitere Naturwissenschaft o. Informatik | 4 |
Die in der Tabelle genannten Fächer werden entweder als Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau oder als Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau eingebracht. Eine doppelte Einbringung erfolgt also nicht.
Außer den angegebenen Fächern können Sie auch noch einige Schulhalbjahresnoten aus weiteren Fächern in Block I einbringen, die Sie bei uns belegen – müssen das aber nicht zwingend. Bei zweien solcher Fächer gibt es folgende Sonderregelungen, dies betrifft Sport und das Seminarfach:
- Von Ihren Leistungen im optionalen Fach Sport (auf grundlegendem Anforderungsniveau) dürfen höchstens drei Schulhalbjahresnoten eingebracht werden.
- Von den Schulhalbjahresnoten des Seminarfachs, das alle Schüler*innen am Kolleg belegen und bei dem es sowohl um fachübergreifende als auch fächerverbindende Problemstellungen und die Einübung verschiedener Methoden geht, dürfen nur zwei eingebracht werden. Hierunter muss die Note aus dem Schulhalbjahr sein, in dem eine Facharbeit geschrieben wird (12. Jahrgang, 2. Halbjahr).
Berechnung von Block I
Sie müssen mindestens 28 und dürfen maximal 32 Schulhalbjahresnoten einbringen: Wie oben bereits dargestellt, sind die meisten Fächer verpflichtend einzubringen. Sie müssen aber auch noch ein paar weitere Fächer belegen, deren Einbringung jedoch fakultativ ist (z. B. Sport, Seminarfach, Informatik). Die betreffenden Halbjahresnoten bringen Sie dann nur ein, wenn es sich für Sie „lohnt“.
Unter den 28 bis 32 Schulhalbjahresnoten sind auch die 12 Noten im dritten bis fünften Prüfungsfach in einfacher Wertung sowie die acht Noten im ersten und zweiten Prüfungsfach in zweifacher Wertung.
Achtung: maximale Anzahl von “Unterergebnissen”:
Im Fall von 28 oder 29 eingebrachten Schulhalbjahresnoten dürfen unter diesen nur fünf mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung sein („Unterergebnisse“). Im Fall von 30, 31 oder 32 eingebrachten Schulhalbjahresnoten dürfen unter diesen sechs mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung sein.
Insgesamt dürfen aber in allen Fällen im ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach nicht mehr als drei Schulhalbjahresnoten mit weniger als 05 Punkten eingebracht werden.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte nach der folgenden Berechnung erreicht werden:
- Ergebnis Block I = 40 x P ÷ S
- P = Punktsumme durch Addition der 28, 29, 30, 31 oder 32 Schulhalbjahresnoten unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Schulhalbjahresnoten im 1. und 2. Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 20, 21, 22, 23 oder 24 Schulhalbjahresnoten
- S = Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresnoten, zweifach gewichtete Schulhalbjahresnoten zählen hierbei zweifach.
Block II
Die Ergebnisse der Abiturprüfungen in 5 Prüfungsfächern werden in vierfacher Wertung eingebracht.
Dabei müssen in mindestens 3 Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte
in vierfacher Wertung erreicht werden (also maximal 2 Ergebnisse mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung).
Insgesamt müssen im Block II mindestens 100 Punkte nach folgender Berechnung erreicht worden sein:
E II = 4 x (P 1 + P 2 + P 3 + P 4 + P 5)
E II = Ergebnis Block II
P 1 bis P 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern
Gesamtqualifikation
Für die Gesamtqualifikation werden die Ergebnisse von Block I und Block II addiert. Die Abiturnote („Durchschnittsnote“) wird aus der berechneten Punktsumme anhand dieser Tabelle ermittelt:
Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Quelle
Die vollständigen Regelungen der Verordnung (AVO-GOBAK) und ergänzenden Bestimmungen (EB-AVO-GOBAK) finden Sie hier: