BAföG-Förderung | Kolleg

Start
Zwei Abteilungen
EINE SCHULE

BAföG-Förderung | Kolleg

Als staatliches Institut zur Erlangung der Hochschulreife ist unser Ausbildungsangebot kostenfrei. Lernmittel (Schulbücher) werden gegen eine Leihgebühr von 40€ zur Verfügung gestellt oder müssen von Ihnen angeschafft werden. Auch Verbrauchsmaterialien (Übungsbücher für die Fremdsprachen, Papier, Hefte, Fotokopien) müssen Sie selbst stellen.

Die Ausbildung am Kolleg wird elternunabhängig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV) bestimmt, dass Ausbildungsförderung nur für eine Ausbildung geleistet wird, deren Ausbildungsziel der Auszubildende noch nicht erreicht hat. Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetztes wird seit 01.08.2003 für die Aufnahme in das Kolleg als schulischer Abschluss nur noch der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss vorausgesetzt. Mit diesem Realschulabschluss können Sie in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase (also drei Jahre bis zum Abitur) BAföG beziehen, nicht aber für den im zweiten Halbjahr laufenden Vorkurs. Der Vorkurs ist nur förderungsfähig, sofern Sie nicht über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (z.B. den Hauptschulabschluss) verfügen.

Eine exakte Aussage darüber, ob und wie viel Förderung Sie zu erwarten haben, kann nur nach einer Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfolgen:

Das neue BAföG (Logo)Region Hannover
Team 40.04 – Ausbildungsförderung
Hildesheimerstr.20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 616 – 22252 – 54
Fax: (0511) 616 – 112 32 05
E-mail: bafoeg@region-hannover.de

Ausbildungsförderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie kann erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, jedoch frühestens mit dem Beginn der Ausbildung. Hierfür gibt es bei den jeweiligen Ämtern für Ausbildungsförderung bundeseinheitliche Formblätter. Diese Ämter entscheiden auch über den Antrag mit schriftlichem Bescheid.

Genaue Informationen und Formblätter erhalten Sie auch auf den BAföG-Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort können Sie sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln.